Ablauf, Behandlungskosten, Erstattung

Für jede Behandlung erhalten Sie eine schriftliche Rechnung mit allen erbrachten Leistungen. Diese basiert auf Grund­lage der aktuellen Gebühren­ordnung für Heil­praktiker. Die meisten privaten Kranken­kassen erstatten diese Rechnung in der Regel ganz oder zumindest überwiegend. Gesetzliche Kranken­kassen übernehmen zunächst grundsätzlich keine Behandlungs­kosten durch Heil­praktiker.

In bestimmten Fällen haben die gesetzlichen Kranken­kassen aber die Möglichkeit, auch Heilpraktiker­rechnungen und naturheilkundliche Behandlungs­kosten zu übernehmen. Dies ist gegeben, wenn ein Patient nachweist, dass die schul­medizinische Behandlung bisher erfolglos geblieben ist und die danach erfolgte naturheil­kundliche Behandlung wirksam war. Hier lohnt sich unbedingt die Nachfrage bei der Kasse.

Bitte informieren Sie sich gegebenen­falls vor Behandlungs­beginn über die Erstattungs­praxis Ihrer Krankenkasse.